Allgemeine Geschäftsbedingen von
PAT-Optimize

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen und Verbrauchern.

2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern werden auch bei Kenntnis der Auftragnehmerin nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art, Umfang und Nachweis der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat oder wenn der Auftraggeber über die Webseite der Auftragnehmerin den Auftrag über das dortige Auftragsformular erteilt.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw.
–Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Die Auftragserweiterung hat auch Gültigkeit, wenn sie in der Leistungsbestätigung aufgeführt und vom Auftraggeber unterzeichnet wurde. Mündliche Vereinbarungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

3. Die Mitarbeiter der Auftragnehmerin haben die Arbeitszeit auf einem Leistungsschein festzuhalten und bei Auswärtsarbeiten vom Auftraggeber mit Unterschrift bestätigen zu lassen.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen der Auftragnehmerin gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – eine schriftliche Einwendung erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Fehlers muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einer einmaligen Werkleistung erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens nach Beendigung des Auftrages. Die Abnahme wird durch Unterschrift am Liefererschein vom Auftraggeber bestätigt.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist die Auftragnehmerin zur Nachbesserung berechtigt. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber der Auftragnehmerin wichtige Informationen über das Fahrzeug  und dessen Zustand verschwiegen hat, wird keine Gewährleistung übernommen.

4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar oder nicht erfolgversprechend ist, kann Anstelle der Nachbesserung Minderung des Werklohns verlangt werden.

§ 4 Preise und Vergütung

1. Die Vergütung der Auftragnehmerin richtet sich nach ihrer jeweils aktuellen Preisliste, sofern sie nicht im Auftrag vereinbart ist.

2. Bei Verrechnung nach Zeitaufwand wird pro angefangener Arbeitsstunde eine halbe Stunde in Rechnung gestellt.

3. Eingesetztes Material, sofern im Angebot bzw. Auftrag nicht beinhaltet, wird gesondert berechnet.

4. Für die Anfahrt eines Servicefahrzeuges der Auftragnehmerin kann eine Anfahrtspauschale und Kilometergeld pro Anfahrt verrechnet werden. Bei Anfahrten von unter 15 Kilometern wird keine Anfahrtspauschale verrechnet, wobei nicht vom Standort der Auftragnehmerin, sondern vom vorherigen Standort des Servicefahrzeuges, z.B. beim vorherigen Kunden, auszugehen ist.

5. Die in der Preisliste angegebenen Beträge sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort bei Erhalt zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn  sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.

2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Sicherheitseinbehalt

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Sicherheitseinbehalte vorzunehmen.

§ 7 Pfandrecht

Die Auftragnehmerin behält sich vor, bis zum endgültigen Ausgleich Ihrer Vergütung ein Pfandrecht an den bearbeiteten Gegenständen (Fahrzeug) geltend zu machen.

§ 8 Haftung

1. Für von der Auftragnehmerin verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nur, wenn sie ihr unverzüglich gemeldet werden.

2. Sofern bei Leistungssteigerungen durch Softwareoptimierung des Motors das Fahrzeug eine Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometer aufweist, wird keine Haftung für Schäden am Motor übernommen.

§ 9 Erfolg bei Leistungssteigerungen

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Maß an Leistungssteigerung, da diese grundsätzlich von diversen technischen Voraussetzungen abhängig ist.

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des neuen Europäischen Datenschutzgesetz zulässig, EDVmäßig gespeichert und verwaltet werden. Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Webseite des Auftragnehmers zur Einsichtnahme veröffentlicht.

§ 11 Gerichtsstand

Sofern es sich bei dem Auftraggeber um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin als vereinbart.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Ratenkauf

Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

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Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben. Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen. Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen.

In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.